Altersvorsorge
Allgemein versteht man unter Altersvorsorge ein Bündel
von Maßnahmen, das eine Einkommensquelle für
das Alter schaffen soll. Bei kapitalgedeckter Altersvorsorge
findet dazu ein Ansparprozess statt, der typischerweise
eine längere Zeitdauer umfasst (Kapitaldeckungsverfahren).
Daher ist der Verfügungsverzicht über die angesparten
Mittel ein Merkmal von Altersvorsorge. Über Beitragszahlungen,
sowie den Zinseszinsmechanismus wird ein Kapitalstock
aufgebaut. Aus diesem kann dann die Versorgung im Alter
erfolgen. Je nach Ertrag, Risiko und Liquidität der
zugrunde liegenden Anlage unterscheiden sich die so entstehenden
Alterseinkommen.
Assistance
Neue, aus Frankreich stammende Dienstleistung, bei der
nicht der herkömmliche Versicherungs- und Kostenerstattungsgedanke
im Vordergrund steht. Vielmehr besteht die Aufgabe der
Assistance darin, dem Kunden in einer aktuellen Notlage
unmittelbar zu helfen. Das heißt: weltweite, unbürokratische
Hilfe rund um die Uhr, auch an Wochenenden und Feiertagen.
Geboten werden technische und medizinische Hilfsdienste,
sofortige Kostenübernahme-Zusagen gegenüber
Leistungserbringern, Beschaffung eines Anwalts und Dolmetschers,
Hilfestellung bei Verlust von Reisedokumenten und Reisezahlungsmitteln,
bei Diebstahl und Totalschaden, Erkrankung, Unfall und
Verletzung. Assistance-Leistungen können Bestandteil
einer Verkehrs-Service-Versicherung (Schutzbriefversicherung),
einer Auslandsreise-Krankenversicherung oder einer Kraftfahrtversicherung
sein.
Berufsunfälle
Berufsunfälle sind Unfälle, die in Ausübung
des Dienstes geschehen (auch am Weg von zu Hause in die
Arbeit und umgekehrt). Für Unfälle außerhalb
der Arbeitszeit besteht kein Versicherungsschutz durch
die gesetzliche Unfallversicherung.
Bezugsberechtigung
Bezugsberechtigung liegt vor, wenn eine Lebens- oder Unfallversicherung
zugunsten eines Dritten abgeschlossen wird. Eine unwiderrufliche
Bezugsberechtigung kann im Gegensatz zur widerruflichen
Bezugsberechtigung nur mit Zustimmung des Begünstigten
geändert werden.
Erstrisikoversicherung
Ein Schaden wird bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme
ohne Rücksicht auf eine allfällige Unterversicherung
entschädigt.