Freizeitunfälle
Für Unfälle außerhalb der Arbeitszeit
besteht kein Versicherungsschutz durch die gesetzliche
Unfallversicherung.
Gefahrengemeinschaft
Kennzeichnet den Grundgedanken jeder Versicherung: die
Bedrohung einer Mehrheit von Personen durch ein und dieselbe
Gefahr, deren Verwirklichungsrisiko vom Versicherer gegen
Zahlung von Versicherungsbeiträgen übernommen
wird.
Generationenvertrag
Grundprinzip nicht Vertrag im Rechtssinn der gesetzlichen
Rentenversicherung, wonach die Jüngeren für
die Alten die Renten finanzieren. Die aktiv im Berufsleben
Stehenden sorgen mit ihren Beiträgen für den
Lebensunterhalt der Rentner. Sie tun dies im Vertrauen
darauf, dass später einmal in gleicher Weise für
sie gesorgt wird.
Geschädigter (Dritter)
In der Haftpflichtversicherung besteht ein (Versicherungs-)Vertragsverhältnis
zwischen Versicherung und Versicherungsnehmer. Die Entschädigungsleistung
erhält jedoch der geschädigte Dritte.
Gesetz der großen Zahl
"Grundgesetz" der Versicherungswirtschaft, wahrscheinlichkeitstheoretische
Vorhersage über den künftigen Schadenverlauf:
Je größer die Zahl der erfassten Personen,
Güter und Sachwerte, die von der gleichen Gefahr
bedroht sind, desto geringer ist der Einfluss von Zufälligkeiten.
Betrachtungen über den Zufall beim Würfelspiel
führten zum Entstehen der Wahrscheinlichkeitsrechnung,
mit deren Hilfe Voraussagen über die Häufigkeit
von Zufallsereignissen möglich sind. Als eigentlicher
Schöpfer der Wahrscheinlichkeitsrechnung gilt der
Franzose Blaise Pascal (1623-1662). Das Gesetz der großen
Zahl sagt nichts darüber aus, wer von einem Schaden
getroffen wird, wohl aber, wie viele der in der Risikogemeinschaft
Zusammengeschlossenen von einem bestimmten Unglücksfall
ereilt werden.
Grüne Karte
Die Grüne Karte bestätigt einen aufrechten Kfz-Haftpflicht-Versicherungsschutz
gültig in den angeführten Ländern im erforderlichen
Umfang für ein in Österreich zugelassenes Fahrzeug.