Lexikon
P - T

P - T

Pflichtversicherung

Vom Gesetzgeber vorgeschriebene Versicherung (z.B. Kfz-Haftpflicht).


Polizze


Die Polizze ist eine Beweisurkunde für den Inhalt eines Versicherungsvertrages.


Regress

Rückgriffsrecht des Versicherers, auf den die Ansprüche des Schädigers übergegangen sind, gegen den Schädiger.


Risiko


Das versicherte Risiko ist der Gegenstand des Versicherungsvertrages, beschrieben durch das versicherte Subjekt/Objekt, die Gefahren, die nachteilig auf das Objekt einwirken können, sowie den Versicherungsumfang.
Unter Risiko wird hier die Gefahr bzw. das Wagnis verstanden, die zum Eintritt des Schadens führen kann. Im Sachbereich wird hierfür auch der Begriff "versicherte Gefahr" verwendet.


Schadenminderungspflicht


Pflicht des Versicherungsnehmers, einen Schaden nach Möglichkeit abzuwenden oder zu mindern. Dabei sind Weisungen des Versicherers zu beachten.


Selbstbehalt

Einen Teil des Schadens trägt der Versicherungsnehmer selbst. Es gibt zwei Arten des Selbstbehaltes. 1) Abzugsfranchise: Ein Teil des Schadens wird von der Entschädigung in Abzug gebracht. 2) Integralfranchise: Schäden unter einer bestimmten Summe werden nicht entschädigt, darüber jedoch in voller Höhe. 3) Schadenersatzbeitrag: Vereinbarter Beitrag, den der Versicherungsnehmer zu einer Leistung an Dritte erbringt (Kfz- und Allg. Haftpflicht).


Totalschaden

Übersteigen die Reparaturkosten den Wert einer versicherten Sache (z.B. Kfz), spricht man von einem Totalschaden.