Überversicherung
Die Versicherungssumme übersteigt den effektiven Wert.
Führt zu höheren Prämien ohne Nutzen, da
die Entschädigung den Versicherungswert nie übersteigen
kann.
Unfall
Als Unfall gilt jedes Ereignis, das vom Willen des Versicherten
unabhängig, plötzlich von außen, mechanisch
oder chemisch auf seinen Körper einwirkt und körperliche
Schädigung oder den Tod eines Versicherten zur Folge
hat. Krankheiten gelten nicht als Unfall.
Unterversicherung
Es liegt Unterversicherung vor, wenn die Versicherungssumme
kleiner ist als der Versicherungswert.
Versicherungssumme
Finanzielle Obergrenze der Leistung, die der Versicherer
zu erbringen hat. In der Regel entspricht die Versicherungssumme
folgendem Wert. 1) Sachversicherung: Neuwert der versicherten
Sachen. 2) Haftpflicht: Summe bis zu der bei Haftung des
Versicherungsnehmers die Deckung übernommen wird.
Vorläufige Deckung
Sofortiger Versicherungsschutz, der die Zeitspanne bis zum
Beginn des Vertrages Polizzenausfertigung, bzw. -zustellung
überbrückt. Die vorläufige Deckung ist kostenpflichtig.
Zeitwert
Der Zeitwert wird aus dem Neuwert abzüglich eines Abschlages
entsprechend der Abnützung/Entwertung der versicherten
Sache ermittelt. |